Änderungen an Erzeugungsanlagen und Speichern
Haben sich Ihre Anforderungen an Ihren Hausanschluss für Strom, Gas und Wasser geändert?
Umbauten, der Anschluss neuer Verbraucher oder Bauarbeiten können Anpassungen an Ihrem Hausanschluss erforderlich machen. Auch wenn Sie Ihren Anschluss komplett vom Netz trennen möchten, beispielsweise aufgrund eines Abrisses oder eines Heizungswechsels, stehen wir Ihnen mit einem einfachen und digitalen Verfahren zur Seite.
Außer Betrieb nehmen
Betreiberwechsel
Änderungen
Anlagen und Speicher außer Betrieb nehmen: Schritt für Schritt
Was muss ich vor der Ameldung wissen?
Bevor Sie Ihre Erzeugungsanlage oder Ihren Speicher abmelden, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Bitte stellen Sie zunächst alle relevanten Unterlagen und Informationen bereit, darunter Angaben zu Ihrer Anlage, der Zählernummer und dem bisherigen Betreiber.
Zudem ist es notwendig, mögliche vertragliche Verpflichtungen mit Ihrem Netzbetreiber oder anderen Partnern zu prüfen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Stellen Sie biite sicher, dass alle offenen Fragen, wie etwa die Abrechnung des bisherigen Verbrauchs oder eine potenzielle Wiederinbetriebnahme, geklärt sind. Ihre Abmeldung hilft uns, die Netzplanung effizient zu gestalten und Ressourcen optimal einzusetzen.
Was muss ich beim Zählerausbau beachten?
Der Zählerausbau erfolgt in der Regel durch den zuständigen Netzbetreiber. Bitte stellen Sie sicher, dass der Zugang zum Zähler problemlos möglich ist und alle erforderlichen Unterlagen, wie die Zählernummer und Informationen zur Erzeugungsanlage, bereitliegen. Klären Sie vorab, ob möglicherweise Kosten für den Ausbau entstehen und wie diese abgerechnet werden. Nach dem Ausbau wird Ihnen eine Bestätigung ausgestellt, die Sie für Ihre Unterlagen aufbewahren sollten.
Warum muss ich meine Anlage im Marktstammdatenregister eintragen?
Das Marktstammdatenregister ist ein zentrales Register, in dem alle Erzeugungsanlagen und Speicher in Deutschland erfasst werden müssen. Die Eintragung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Transparenz und besseren Koordination der Energiewende. Ohne die Eintragung können rechtliche und finanzielle Nachteile entstehen, wie der Verlust von Einspeisevergütungen. Stellen Sie bitte sicher, dass alle relevanten Daten, wie die Anlagengröße und der Standort, korrekt und vollständig eingetragen sind. Bei Änderungen an Ihrer Anlage müssen diese ebenfalls im Register aktualisiert werden.
Vorbereitung
Was muss ich vor dem Antrag wissen?
Berücksichtiogen Sie im Vorfeld alle erforderlichen Anforderungen:
- Lesen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Gesetze wie das EnWG, EEG und KWKG.
- Melden Sie bitte hre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR)an. Weitere Informationen finde Sie hier.
Inbetriebnahme
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb
Übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8), Einheitenzertifikate (E.4), Netz- und Anlagenschutz-Zertifikat (E.6).
- Übersichtsschaltplan und Messkonzept.
- Falls relevant: Antrag zur Aufhebung der 70 Prozent Wirkleistungsbegrenzung.
E-Mail-Adresse zur Übermittlung aller Unterlagen: eeg_kwkg@swvk-netz.de
Messung
Zählermontage & Messung
Stromzähler prüfen und anpassen:
- Nutzen Sie einen Zähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler.
- Für nicht-rücklaufgesperrte Zähler: Kostenloser Austausch durch uns, wenn keine EEG- oder KWKG-Förderung beansprucht wird.
Betreiberwechsel
Betreiberwechsel einer Anlage
Bei Eigentumswechsel: Füllen Sie bitte das Formular zur Umschreibung aus und senden Sie es an die nachfolgende E-Mail Adresse: eeg@swvk.de.
Formular herunterladen
Wichtige Dokumente
Meldung an das BAFA
Nach Inbetriebnahme erhalten Sie eine BAFA-Meldung. Reichen Sie diese bitte beim Finanzamt ein und senden Sie eine Kopie an uns.
Betreiberwechsel
Ein Betreiberwechsel erfordert eine frühzeitige Kommunikation mit dem zuständigen Netzbetreiber, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Stellen Sie bitte sicher, dass der bisherige und der neue Betreiber alle relevanten Daten, wie die Zählernummer, Angaben zur Erzeugungsanlage und die aktuelle Verbrauchsabrechnung, bereit stellen.
Der Wechsel sollte schriftlich dokumentiert werden, inklusive des Übergabedatums und einer Bestätigung beider Parteien.
Beachten Sie außerdem, dass der neue Betreiber verpflichtet ist, die Anlage rechtzeitig im Marktstammdatenregister zu aktualisieren. Eine sorgfältige Planung minimiert mögliche Unterbrechungen im Netzbetrieb und erleichtert den Wechselprozess.
Wichtige Informationen zum Betreiberwechsel
- Übergabeprotokoll mit Übergabedatum und Zählerständen (von beiden Parteien unterschrieben).
- Bei Erbschaft: Erbschein und ggf. Verzichtserklärung weiterer Erben. Bei
- Rechtsformänderung: Aktueller Handelsregisterauszug.
Der Betreiberwechsel wird erst wirksam, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und Änderungen im Marktstammdatenregister eingetragen sind.
- Einreichung des vom bisherigen Betreiber unterzeichneten Übergabeprotokolls.
- Übermittlung von Kontakt- und Anlagendaten.
- Bestätigung der Umschreibung der Anlage im Marktstammdatenregister.
Der Wechsel wird abgeschlossen, sobald alle Dokumente eingegangen und geprüft wurden.
Schlussrechnung
- Erstellung nach Eingang aller relevanten Unterlagen und Bestätigung des Betreiberwechsels.
- Grundlage: Übergabedatum und Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll.
- Verzögerungen vermeiden: Dokumente vollständig und korrekt einreichen.
- EEG-Anlagen: Meldung bis 28. Februar des Folgejahres.
- KWK-Anlagen: Meldung bis 31. März des Folgejahres.
Verspätungen können finanzielle Nachteile verursachen, z. B. höhere EEG-Umlage. Frühzeitige Planung empfohlen.
Vorbereitung
Was muss ich vor dem Antrag wissen?
Berücksichtiogen Sie im Vorfeld alle erforderlichen Anforderungen:
- Lesen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Gesetze wie das EnWG, EEG und KWKG.
- Melden Sie bitte hre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR)an. Weitere Informationen finde Sie hier.
Inbetriebnahme
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb
Übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8), Einheitenzertifikate (E.4), Netz- und Anlagenschutz-Zertifikat (E.6).
- Übersichtsschaltplan und Messkonzept.
- Falls relevant: Antrag zur Aufhebung der 70 Prozent Wirkleistungsbegrenzung.
E-Mail-Adresse zur Übermittlung aller Unterlagen: eeg_kwkg@swvk-netz.de
Messung
Zählermontage & Messung
Stromzähler prüfen und anpassen:
- Nutzen Sie einen Zähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler.
- Für nicht-rücklaufgesperrte Zähler: Kostenloser Austausch durch uns, wenn keine EEG- oder KWKG-Förderung beansprucht wird.
Betreiberwechsel
Betreiberwechsel einer Anlage
Bei Eigentumswechsel: Füllen Sie bitte das Formular zur Umschreibung aus und senden Sie es an die nachfolgende E-Mail Adresse: eeg@swvk.de.
Formular herunterladen
Wichtige Dokumente
Meldung an das BAFA
Nach Inbetriebnahme erhalten Sie eine BAFA-Meldung. Reichen Sie diese bitte beim Finanzamt ein und senden Sie eine Kopie an uns.
Änderungen am Anlagenkonzept
Bei Änderungen am Konzept Ihrer Erzeugungsanlage ist es wichtig, den Netzbetreiber frühzeitig zu informieren, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Netzbetriebs zu gewährleisten. Zu den relevanten Änderungen zählen beispielsweise die Erweiterung der Anlagengröße, der Wechsel von Erzeugungstechnologien oder die Integration neuer Speichersysteme.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle technischen Daten und Planungsunterlagen aktualisiert und vollständig eingereicht werden, damit die Anpassungen im Netzplan berücksichtigt werden können. Änderungen am Anlagenkonzept müssen zudem im Marktstammdatenregister gemeldet werden, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Eine transparente Kommunikation hilft dabei, den Anpassungsprozess reibungslos und effizient zu gestalten.
4 Schritte zur Änderung des Anlagenkonzepts
Änderungen am Anlagenkonzept melden
Teilen Sie uns geplante Anpassungen (z. B. Erweiterungen, Austausch von Komponenten oder Umstrukturierungen) frühzeitig mit und reichen Sie technische Unterlagen wie Datenblätter oder Pläne ein. So können wir die Änderungen bewerten und die Einhaltung von Standards sicherstellen.
Zähleranpassungen prüfen
Nach Genehmigung Ihres Antrags klären wir, ob Zähler ersetzt oder angepasst werden müssen. Ein Techniker prüft vor Ort die Infrastruktur, und wir koordinieren den Einbau und die Abnahme der Zähler.
Inbetriebnahme durchführen
Unser Fachpersonal überprüft bei der Inbetriebnahme die Funktionalität und Sicherheit der Anlage. Nach erfolgreicher Prüfung und Integration ins Netz wird die Anlage freigegeben.
Änderungen eintragen
Anpassungen müssen im Marktstammdatenregister (MaStR) dokumentiert werden, um gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen. Wir unterstützen Sie gerne bei der fristgerechten Eintragung.
Vorbereitung
Was muss ich vor dem Antrag wissen?
Berücksichtiogen Sie im Vorfeld alle erforderlichen Anforderungen:
- Lesen Sie bitte im Vorfeld die relevanten Gesetze wie das EnWG, EEG und KWKG.
- Melden Sie bitte hre Erzeugungsanlage im Marktstammdatenregister (MaStR)an. Weitere Informationen finde Sie hier.
Inbetriebnahme
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb
Übermitteln Sie bitte alle erforderlichen Unterlagen:
- Inbetriebsetzungsprotokoll (E.8), Einheitenzertifikate (E.4), Netz- und Anlagenschutz-Zertifikat (E.6).
- Übersichtsschaltplan und Messkonzept.
- Falls relevant: Antrag zur Aufhebung der 70 Prozent Wirkleistungsbegrenzung.
E-Mail-Adresse zur Übermittlung aller Unterlagen: eeg_kwkg@swvk-netz.de
Messung
Zählermontage & Messung
Stromzähler prüfen und anpassen:
- Nutzen Sie einen Zähler mit Rücklaufsperre oder einen Zweirichtungszähler.
- Für nicht-rücklaufgesperrte Zähler: Kostenloser Austausch durch uns, wenn keine EEG- oder KWKG-Förderung beansprucht wird.
Betreiberwechsel
Betreiberwechsel einer Anlage
Bei Eigentumswechsel: Füllen Sie bitte das Formular zur Umschreibung aus und senden Sie es an die nachfolgende E-Mail Adresse: eeg@swvk.de.
Formular herunterladen
Wichtige Dokumente
Meldung an das BAFA
Nach Inbetriebnahme erhalten Sie eine BAFA-Meldung. Reichen Sie diese bitte beim Finanzamt ein und senden Sie eine Kopie an uns.
Merkblätter & Formulare
Ihre Vorteile:
- Einfache Navigation und schneller Zugriff
- Übersichtliche Sammlung aller wichtigen Dokumente
- Immer auf dem neuesten Stand