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Allgemeine und technische Bedingungen

Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für Niederspannung sind im Bundesmusterwortlaut beschrieben. Den Bundesmusterwortlaut sowie die Erläuterungen des saarländischen Verbandes der Energie- und Wasserversorger finden Sie auf der Webseite www.vewsaar.de unter der Rubrik Installateure/Downloads.

Die Erläuterungen sind auf den Anschlussprozess des Netzbetreibers der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH abgestimmt und notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungsnetzes der SWVK Netz zu gewährleisten. Ebenfalls können Rechtsvorschriften oder andere gesetzliche Vorgaben (NELEV, EAAV etc.) Konkretisierungen in den TABs des Netzbetreibers notwendig machen.

Die Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG finden Sie hier.
Weiterhin gelten die ergänzenden Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschluss-Verordnung – NAV).

Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen (TAB) für die Mittelspannung sind in der VDE-AR-N 4110 beschrieben. Die TAB für die Mittelspannung des Netzbetreibers stehen nicht im Widerspruch zu den allgemeinen technischen Mindestanforderungen nach § 19 Absatz 4 EnWG.

Standard Lieferantenrahmen Strom mit alle Anhängen gültig ab 01.04.2022

Lastprofile

Strom

Wir verwenden die synthetischen Standardlastprofile des VDEW.
Für die Speicherheizung verwenden wir die eigenen Profile HZ0 (ohne Nachladung), sowie HZ1 (mit Nachladung).

Gas

Wir verwenden das sythetische Lastprofilverfahren gemäß Anlage 3 des Ausspeiserahmenvertrages an.

Sie planen eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) zu bauen Dann sind Sie bei uns genau richtig, denn wir unterstützen Bauherren und Immobilienbesitzer mit verschiedenen Planungshilfen bei der Entscheidung für PV.

Hier finden für Sie alle notwendigen Dokumente und Verträge, wenn Sie den Messstellenbetrieb oder die Messung übernehmen möchten.

Strom

Antrag auf Befundprüfung eines Zählers

Gas

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH der Messstellenbetrieb und/oder die Messung von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.

Bezug nehmend auf die „Festlegung zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens“ der Bundesnetzagentur (Az.: BK6-09-034 und BK7-09-001 vom 09.09.2010) stellt die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH nachfolgend die von der Bundesnetzagentur vorgegebenen Verträge als Muster zum Download bereit:

Allgemeine Bedingungen der Stadtwerke Völklingen

Für alle Gesellschaften des Startwerke Völklingen Konzerns:

Informationen für Hauseigentümer und Mieterservices

Für die Hauseigentümer und die Abrechnung innerhalb eines Mieterservice machen die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH als Messstellenbetreiber für den Einsatz notwendiger Messeinrichtungen im Bereich Energie- und Wasserversorgung folgende Vorgaben:

Informationen für den Hausanschluss und die Leitungseinführung

Damit aus dem Erdreich weder Gas noch Wasser ins Haus eintreten können.

Überprüfung der Löschwasserversorgung

Wir als Wasserversorger bieten Ihnen eine Überprüfung Ihrer Löschwasserversorgung an. Die Dienstleistung ist kostenpflichtig und wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Sollten Sie Interesse haben, füllen Sie bitte folgendes Formular aus.

Anschluss für Elektromobilität bei der Netzgesellschaft der Stadtwerke Völklingen