Hausanschluss

Bequem direkt auf unserer digitalen Antragsstrecke auf unserer Website.

Die Beantragung kann bequem über unser Hausanschlussportal durch den Gebäude- oder Grundstückeigentümer oder dessen beauftragtes Installationsunternehmen erfolgen. Alternativ kann auch ein Dritter unter Vorlage der Vollmacht des Gebäude- oder Grundstückseigentümers die Beantragung vornehmen.

Die aktuellen Preise finden Sie auf unserem Preisblatt Netzanschluss. Alternativ wird Ihnen auch in unseren Anmeldestrecken direkt eine Preisindikation angezeigt.

In der Regel ist nach erfolgreicher Angebotsunterzeichnung mit etwa sechs Wochen zu rechnen.

Wärmepumpe & Klimaanlage

Für die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe oder Ihres Klimagerätes benötigen wir folgende Informationen:

 

  • Technische Daten (Datenblatt) der Wärmepumpe/ Klimagerät 
  • Aufstellort der Anlage (Lageplan) 
  • Eigentümererklärung (sofern abweichend)
  • ggf. Zählernummer

Die Prüfung Ihres Anschlusses dauert in der Regel 6 Wochen.

Abhängig davon wie viel Leistung Sie benötigen finden Sie die gestaffelte Preisübersicht auf unserem aktuellen Preisblatt. Alternativ wird Ihnen auch in unseren Anmeldestrecken direkt eine Preisindikation angezeigt.

Gemäß §14 EnwG zählt eine Wärmepumpe oder ein Klimagerät zu den so genannten abschaltbaren Verbrauchern. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber bei möglichen Netzengpässen die Leistung für die Verbraucher zu dimmen. Hierfür ist es notwendig, dass der Netzbetreiber über Informationen zu den technischen Daten und Standorten dieser Geräte verfügt.

Um unsere Netze weiterhin ausreichend auszubauen und die Versorgungsaufgabe im Netzgebiet sicherzustellen ist es notenwendig meldepflichtige Anlagen zu überprüfen.

Energiespeicher

Für die Anmeldung eines Energiespeichers benötigen wir folgende Informationen:

  • technische Daten der Anlage
  • ggf. eine Eigentümererklärung
  • Aufstellort (Lageplan)
  • gewünschte Modulform (Modul 1, 2, 3)
  • gewünschte Steuerart (Direktansteuerung oder Energiemanagementsystem) 
  • und weitere Angaben nach E3 der aktuellen VDE-AR-N 4105
Für die Anmeldung eines Energiespeichers benötigen Sie:

  • Technische Daten des Speichers
  • Anlagenschema bzw. Schaltplan
  • Standortangaben und Flurstücknummer
  • Eventuell Zertifikate (z. B. Netz- und Anlagenschutz)

Ihre Anfrage wird i.d.R. innerhalb von 6 Wochen bearbeitet.

Stromzähler

Die moderne Messeinrichtung ist ein Teil des intelligenten Messsystems, das umfassendere Funktionen und Vernetzungsmöglichkeiten bietet.

Ihr intelligentes Messsystem (iMSys) besteht aus einem neuen digitalen Stromzähler und einem Kommunikationsmodul, dem Smart Meter Gateway. Damit kann das iMSys die Messwerte sicher und verschlüsselt übertragen. Für Sie heißt das, Sie müssen den Zähler nicht mehr ablesen, denn das Gerät übermittelt Ihre Werte automatisch.

Ja, gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) werden nach und nach alle alten Zähler durch moderne Messeinrichtungen oder intelligente Messsysteme ersetzt. Dies dient der Energiewende und der Digitalisierung der Energienetze.

Der Zählertausch ist kostenfrei, lediglich die Preise für den Messdienst können sich ändern. Denn formal sind wir, die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, für den Austausch in ihrer Funktion als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig. Aber Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher können auch einen anderen Messstellenbetreiber wählen.

Datenschutz und Datensicherheit haben oberste Priorität. intelligente Messsysteme erfüllen höchste Sicherheitsstandards und sind durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert.

Gaszähler

Schwankungen in den jährlichen Abrechnungen können durch unterschiedliches Heizverhalten aufkommen. Sollte ein überdurchschnittlich hoher oder niedriger Verbrauch erfasst worden sein, melden Sie sich bei Ihrem Lieferanten.

Nein, der Abrechnungszeitraum beeinflusst den tatsächlichen Gasverbrauch nicht. Der Verbrauch wird durch Ihre Nutzung von Gasgeräten, wie Heizungen oder Warmwasserbereitern, bestimmt. Der Abrechnungszeitraum ist jährlich und legt lediglich fest, über welchen Zeitraum Ihr Verbrauch gemessen und in der Rechnung dargestellt wird.

Der Zählertausch ist kostenfrei, lediglich die Preise für den Messdienst können sich ändern. Denn formal sind wir, die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH, für den Austausch in ihrer Funktion als sogenannter grundzuständiger Messstellenbetreiber zuständig. Aber Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher können auch einen anderen Messstellenbetreiber wählen.

Fernwärme

Fernwärme kann vom Endverbraucher nicht direkt bezogen werden, sondern fließt durch eine Übergabestation zum Kunden. Man unterscheidet zwischen direktem und indirektem Fernwärmeanschluss. Beim direkten Anschluss fließt das Heißwasser direkt in das Kundennetz und wird nicht über einen Wärmeübertrager hydraulisch getrennt. Beim indirekten Anschluss fließt das Heißwasser nicht direkt in das Kundennetz, sondern wird über einen Wärmeübertrager hydraulisch abgeriegelt. Der Vorteil: Wenn es zu einem Störfall in der Inneninstallation, bzw. zu einem Defekt in der Leitung kommt, ist die austretende Heißwassermenge begrenzt. Hier wird über einen Wärmeübertrager das in der Hausanlage zirkulierende Heizungswasser durch das Fern-/Nahwärmewasser erwärmt. Ein zweiter Wärmeübertrager ist für die Trinkwassererwärmung zuständig. Der Verbrauch an Wärmeenergie kann vom Kunden einfach und exakt mit Wärmezähler abgelesen werden.

Sollten Sie eine Störung der Energieversorgung feststellen kontaktieren Sie uns. Aktuelle Kontaktinformationen finden Sie unter “Störung” auf unserer Website. 

Ein Gasströmungswächter (GS) ist eine Gasarmatur, welches den Gasdurchsatz unterbricht, wenn die nachgelagerte Gasleitung vorsätzlich oder versehentlich beschädigt wird. Der GS gehört zu den aktiven Sicherungsmaßnahmen.

 

Ein Gasströmungswächter ist aufgebaut wie ein Rückschlagventil. Er soll jedoch nicht den Rückfluss des Gases verhindern, sondern blockiert den Strom des Gases in der vorgesehenen Strömungsrichtung, wenn ein überplanmäßig großer Volumenstrom auftritt. 

 

Strömungswächter sind bei Neuanlagen und bei größeren Änderungsmaßnahmen an Altanlagen zu installieren.

 

Gasströmungswächter sind nicht mit Strömungssicherungen zu verwechseln, die im Abgasweg von raumluftabhängigen Gasgeräten installiert werden, um ein Aufstauen der Abgase zu verhindern.