Messstellenbetrieb (MSB)
So funktioniert MSB
Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH der Messstellenbetrieb und/oder die Messung von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber bzw. Messdienstleister ist der Abschluss eines Messstellenrahmenvertrages bzw. eines Messrahmenvertrages erforderlich.
Was ist ein MSB?
Der Messstellenbetreiber (MSB) ist das Unternehmen, dem die Stromzähler, auch als Messstellen bezeichnet, gehören. Seine Aufgaben umfassen nicht nur den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Zähler, sondern auch das Ablesen der Verbrauchsdaten sowie deren Weiterleitung an den Stromanbieter und gegebenenfalls an den Netzbetreiber.
Bis 2008 übernahmen lokale Netzbetreiber diese Aufgaben. Heute ist ein Wechsel des MSB möglich, doch bleiben Verteilnetzbetreiber standardmäßig als grundzuständige MSB verantwortlich, sofern kein Wechsel erfolgt ist. Laut § 41 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann diese Grundzuständigkeit auch an ein anderes Unternehmen übertragen werden.
Bis 2008 übernahmen lokale Netzbetreiber diese Aufgaben. Heute ist ein Wechsel des MSB möglich, doch bleiben Verteilnetzbetreiber standardmäßig als grundzuständige MSB verantwortlich, sofern kein Wechsel erfolgt ist. Laut § 41 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) kann diese Grundzuständigkeit auch an ein anderes Unternehmen übertragen werden.
Merkblätter & Formulare
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