Planen Sie den Einbau einer Wärmepumpe, privater Ladeinfrastruktur oder ähnlichem?

Was verbirgt sich hinter der Neuregelung § 14a des Energiewirt­schaftsgesetzes? 

Der Ausbau von Wärmepumpen und privater Ladeinfrastruktur für Elektromobile soll schneller und sicherer möglich werden.

Hierzu hat die BNetzA mit ihren Festlegungen vom 27.11.2023 (Az.: BK6-22-300 und BK8-22/010-A) bundeseinheitliche Regelungen i. S. d. § 14a Abs. 1 Satz 1 EnWG getroffen, nach denen Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen und Lieferanten, Letztverbraucher und Anschlussnehmer verpflichtet sind, Vereinbarungen über die netzorientierte Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen oder von Netzanschlüssen mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (steuerbare Netzanschlüsse) abzuschließen. 

Grundlage ist eine Vereinbarung, zu deren Abschluss Stromnetzbetreiber und Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtung verpflichtet sind.

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Private Ladepunkte bzw. Wallboxen

Wärmepumpen inkl. Zusatzheizungen

Haus- bzw. Batteriespeicher

Klimageräte für Raumkühlung

Wen betrifft die Neuregelung?

Die Neuregelung betrifft alle Kunden, die ab dem 01.01.2024 eine unter §14a EnWG fallende Anlage in Betrieb genommen haben.

Häufige Fragen
zu Wärmepumpen und Klimageräten

Für die Anmeldung Ihrer Wärmepumpe oder Ihres Klimagerätes benötigen wir folgende Informationen:

 

  • Technische Daten (Datenblatt) der Wärmepumpe/ Klimagerät 
  • Aufstellort der Anlage (Lageplan) 
  • Eigentümererklärung (sofern abweichend)
  • ggf. Zählernummer

Die Prüfung Ihres Anschlusses dauert in der Regel 6 Wochen.

Abhängig davon wie viel Leistung Sie benötigen finden Sie die gestaffelte Preisübersicht auf unserem aktuellen Preisblatt. Alternativ wird Ihnen auch in unseren Anmeldestrecken direkt eine Preisindikation angezeigt.

Gemäß §14 EnwG zählt eine Wärmepumpe oder ein Klimagerät zu den so genannten abschaltbaren Verbrauchern. Dies ermöglicht dem Netzbetreiber bei möglichen Netzengpässen die Leistung für die Verbraucher zu dimmen. Hierfür ist es notwendig, dass der Netzbetreiber über Informationen zu den technischen Daten und Standorten dieser Geräte verfügt.

Um unsere Netze weiterhin ausreichend auszubauen und die Versorgungsaufgabe im Netzgebiet sicherzustellen ist es notenwendig meldepflichtige Anlagen zu überprüfen.

Merkblätter & Formulare

In unserem Download-Bereich finden Sie alle relevanten Unterlagen, Formulare und Merkblätter. Egal, ob Checklisten, technische Vorgaben oder Anträge: Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Zugriff auf alle benötigten Informationen.

Ihre Vorteile:

  • Einfache Navigation und schneller Zugriff
  • Übersichtliche Sammlung aller wichtigen Dokumente
  • Immer auf dem neuesten Stand