Balkonkraftwerk

Strom selbst erzeugen und verbrauchen

Steckerfertige Photovoltaikanlagen

Immer mehr Menschen möchten aktiv etwas für den Klimaschutz tun und das direkt bei sich zu Hause. Genau hier setzt die Energiewende an. Steckerfertige Photovoltaikanlagen sind eine einfache Möglichkeit, erneuerbare Energien zu nutzen. Sie erfreuen sich sowohl bei Mietern als auch bei Eigentümern großer Beliebtheit. Die Auswahl an solchen Anlagen wächst stetig.

Das müssen Sie beachten

Damit Ihre steckerfertige PV-Anlage problemlos installiert und sicher betrieben werden kann, gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Wir zeigen Ihnen, was Sie wissen und berücksichtigen sollten, um Ihre persönliche Energiewende erfolgreich umzusetzen.

Schritt für Schritt
zur Inbetriebnahme

Den richtigen Stecker prüfen

Die meisten steckerfertigen PV-Anlagen werden mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) geliefert. Nach geltender Norm dürfen diese jedoch nicht direkt in eine haushaltsübliche Steckdose eingesteckt werden. Stattdessen muss der Anschluss über eine spezielle Energieeinspeisesteckvorrichtung erfolgen oder die Anlage fest in die Elektroinstallation des Gebäudes eingebunden werden.

Schukostecker ersetzen

Falls Ihre PV-Anlage mit einem Schukostecker ausgestattet ist, muss dieser durch einen Energieeinspeisestecker ersetzt werden. Ein Elektrofachbetrieb kann dies fachgerecht durchführen und sorgt dafür, dass Ihre Anlage sicher und normgerecht angeschlossen ist.

Energiesteckdose installieren

Für den Anschluss Ihrer PV-Anlage benötigen Sie eine spezielle Energieeinspeisesteckdose, die im Außenbereich installiert wird. Dies sollte ebenfalls von einem Elektrofachbetrieb übernommen werden, um sicherzustellen, dass alle elektrischen Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt sind. Nur so kann der rückgespeiste Strom sicher ins Netz integriert werden.

Ihr Anschluss wird fertiggestellt
Unser Dienstleister übernimmt die Tiefbauarbeiten sowie die Verlegung der Versorgungsleitungen zu Ihrem Gebäude. Nach Abschluss dieser Arbeiten setzt Ihr Installationsbetrieb die Arbeiten im Haus fort, um den Anschluss vollständig in Betrieb zu nehmen. Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr Hausanschluss schnell und problemlos realisiert wird!

Denken Sie bitte an folgende Unterlagen:

  • Grundstückseigentümererklärung (sofern abweichender Eigentümer)
  • Vollmachten
  • Lageplan
  • Grundriss mit Gebäudeeinnführung
Vorbereitung

Den richtigen Stecker prüfen

Die meisten steckerfertigen PV-Anlagen werden mit einem Schutzkontaktstecker (Schukostecker) geliefert. Nach geltender Norm dürfen diese jedoch nicht direkt in eine haushaltsübliche Steckdose eingesteckt werden. Stattdessen muss der Anschluss über eine spezielle Energieeinspeisesteckvorrichtung erfolgen oder die Anlage fest in die Elektroinstallation des Gebäudes eingebunden werden.

Schukostecker ersetzen

Falls Ihre PV-Anlage mit einem Schukostecker ausgestattet ist, muss dieser durch einen Energieeinspeisestecker ersetzt werden. Ein Elektrofachbetrieb kann dies fachgerecht durchführen und sorgt dafür, dass Ihre Anlage sicher und normgerecht angeschlossen ist.

Energiesteckdose installieren

Für den Anschluss Ihrer PV-Anlage benötigen Sie eine spezielle Energieeinspeisesteckdose, die im Außenbereich installiert wird. Dies sollte ebenfalls von einem Elektrofachbetrieb übernommen werden, um sicherzustellen, dass alle elektrischen Schutzmaßnahmen korrekt umgesetzt sind. Nur so kann der rückgespeiste Strom sicher ins Netz integriert werden.

Ihr Anschluss wird fertiggestellt

Unser Dienstleister übernimmt die Tiefbauarbeiten sowie die Verlegung der Versorgungsleitungen zu Ihrem Gebäude. Nach Abschluss dieser Arbeiten setzt Ihr Installationsbetrieb die Arbeiten im Haus fort, um den Anschluss vollständig in Betrieb zu nehmen.

Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt mit Rat und Tat zur Seite, damit Ihr Hausanschluss schnell und problemlos realisiert wird!

Denken Sie bitte an folgende Unterlagen:

  • Grundstückseigentümererklärung (sofern abweichender Eigentümer)
  • Vollmachten
  • Lageplan
  • Grundriss mit Gebäudeeinnführung

Zweirichtungszähler: Effiziente Erfassung Ihrer Stromflüsse

Ein Zweirichtungszähler ist ein wesentlicher Bestandteil Ihres Balkonkraftwerks, da er den Stromfluss in beide Richtungen präzise misst. Er zeichnet nicht nur den von Ihnen verbrauchten Strom auf, sondern auch den überschüssigen Strom, den Ihre Solaranlage in das öffentliche Netz einspeist.

Mit einem Zweirichtungszähler profitieren Sie von voller Transparenz über Ihren Stromverbrauch und Ihre Einspeisung. So können Sie optimal nachvollziehen, wie viel selbst erzeugte Energie Sie nutzen und wie viel Sie zurückgeben. Ein wichtiger Schritt für eine nachhaltige und kosteneffiziente Energieversorgung. Sollten Sie noch einen analogen Stromzähler nutzen, so tauschen wir diesen kostenlos für sie gegen eine moderne Messeinrichtung aus.

Vergütung: Profitieren Sie von Ihrem Stromüberschuss

Mit einem Balkonkraftwerk können Sie nicht nur Ihre Energiekosten senken, sondern auch von der Einspeisung überschüssiger Energie profitieren. Der überschüssige Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird in das öffentliche Netz eingespeist. Dafür erhalten Sie von Ihrem Netzbetreiber eine Vergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).


Die Höhe der Vergütung variiert und richtet sich nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben. Auch wenn die Vergütungssätze bei Balkonkraftwerken gering sind, tragen Sie damit aktiv zur Energiewende bei und machen Ihre Investition in Solarenergie noch lohnenswerter.

Marktstamm­daten­register

Damit Ihr Balkonkraftwerk offiziell in Betrieb genommen werden kann, ist die Registrierung im Marktstammdatenregister (MaStR) verpflichtend. Das Register dient der zentralen Erfassung aller Stromerzeugungsanlagen in Deutschland und wird von der Bundesnetzagentur verwaltet.

Die Registrierung ist einfach online möglich und stellt sicher, dass Ihr Balkonkraftwerk rechtlich korrekt gemeldet ist. Ohne diese Anmeldung können Sie keine Einspeisung ins öffentliche Netz vornehmen und keine Vergütung erhalten.

Digitale Anmeldung steckfertige PV-Anlage

Das können Sie im Folgenden erwarten:

  • Anmeldung Ihrer neuen steckerfertigen PV-Anlage (Balkonkraftwerk)
    Für Privat und Gewerbekunden geeignet
  • Die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage ist über diese Anmeldestrecke nicht möglich.

Häufige Fragen
zum Balkonkraftwerk

Das hängt vom bereits vorhandenen Zähler ab. Ist nur ein „normaler“ Zähler (Einrichtungszähler ohne Rücklaufsperre) vorhanden, muss er gegen einen Zweirichtungszähler ausgetauscht werden. Verschiedenste Gründe machen Zweirichtungszähler notwendig. Der Wichtigste: Wird durch eine Erzeugungsanlage im Privathaushalt Strom ins öffentliche Netz eingespeist, dreht sich ein „normaler“ Zähler rückwärts. Auch ein normaler Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre ist nicht ausreichend, da die ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Energiemengen erfasst werden müssen. Deshalb sieht der Gesetzgeber vor, dass für den Betrieb einer steckerfertigen Solaranlage an der Entnahmestelle ein Zweirichtungszähler installiert ist oder nachgerüstet werden muss. Ist ein Wechsel des Zählers notwendig, erfolgt dies automatisch durch den Messtellenbetreiber nach der Anmeldung der Anlage im Marktstammdatenregister.

Die Menge des eingespeisten Stroms wird voraussichtlich sehr gering sein und durch die Verbrauchsgeräte im Haushalt direkt genutzt werden (Eigenverbrauch). Sollten Sie eine Vergütung, für die ins öffentliche Netz eingespeiste Energie wünschen, ist eine Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig.

Balkonanlagen lohnen sich aufgrund der geringen Anschaffungskosten, der Möglichkeit zur Stromkostensenkung und des Beitrags zum Klimaschutz. Sie sind eine ideale Lösung für Mieter oder Wohnungseigentümer ohne Zugang zu großen Dachflächen und bieten eine einfache Möglichkeit, von Solarenergie zu profitieren und gleichzeitig ein Zeichen für mehr Nachhaltigkeit zu setzen. Auch Sie besitzen eine Photovoltaikanlage in Form eines Balkonkraftwerks (sog. Steckersolargerät gem. § 3 Nr. 43 EEG) und möchten ggfs. neben dem Eigenverbrauch des erzeugten Solarstroms von der EEG-Vergütung (sog. Einspeisevergütung gem. §§ 19 Abs. 1 Nr. 2, 21 EEG) profitieren. 

Grundsätzlich können alle Betreiber von Anlagen, die ausschließlich Solarstrom erzeugen und ins Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, einen Anspruch auf Einspeisevergütung gelten machen. Für den Anspruch auf Einspeisevergütung hat der Anlagenbetreiber jedoch organisatorische Schritte und technische Vorgaben (§ 10 EEG) zu erfüllen. Die Erleichterungen, die Balkonkraftwerke durch das Solarpaket vom 16. Mai 2024 erfahren haben, richten sich nicht an die Anforderungen, die für den Anspruch auf Einspeisevergütung gelten. Das heißt, sofern Sie die Einspeisevergütung für Ihr Balkonkraftwerk erhalten wollen, müssen Sie trotz der Erleichterungen für Balkonkraftwerke alle Voraussetzungen der Einspeisevergütung einhalten. Die Voraussetzungen der Einspeisevergütung sind folgende: 

  • Die PV-Anlage ist vor der Installation bei dem zuständigen Netzbetreiber anzumelden, damit dieser die erforderliche Netzverträglichkeitsprüfung und Prüfung des Stromzählers durchführen kann. Nach Prüfung und Genehmigung wird Ihr Netzbetreiber die PV-Anlage an das Netz der öffentlichen Versorgung anschließen. Der Anschluss der PV-Anlage darf nur durch fachkundige Dritte erfolgen.
  • Die technischen Anschlussbedingungen (TAB) des zuständigen Netzbetreibers sind einzuhalten. 
  • Für die Inbetriebnahme ist ein Zweirichtungszähler erforderlich, der nicht nur den bezogenen, sondern auch den ins Netz eingespeisten Strom messen kann. Sofern der vorhandene Zähler dazu nicht geeignet ist, muss er getauscht werden, um die Einspeisung des Stroms in das Netz zu erfassen. Die Kosten hierfür tragen Sie als Anlagenbetreiber. 
  • Nach Inbetriebnahme der Anlage ist die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister mit Frist von einem Monat durchzuführen. 
  • Anmeldungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt und Gewerbeamt sind aufgrund der geringen Einspeisung in der Regel entbehrlich, können aber ab einer bestimmten Größe bzw. in Kombination mit einer weiteren PV-Anlage erforderlich sein. Im Falle einer Fristversäumnis können Bußgelder verhängt werden und der Anspruch auf Einspeisevergütung kann verloren gehen. 


Sofern Sie nicht explizit die Zuordnung zur Einspeisevergütung wählen, gilt Ihr Balkonkraftwerk nach § 21c Abs. 1 EEG als der der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet. Durch die unentgeltliche Abnahme erhalten zwar Sie keine Einspeisevergütung für den eingespeisten Strom, jedoch kommen Sie in den Genuss der Erleichterungen für Balkonkraftwerke und sind lediglich dazu verpflichtet die Anmeldung im Marktstammdatenregister innerhalb von einem Monat vorzunehmen und Sie können übergangsweise bereits vor Einbau eines Zweirichtungszählers durch Ihren Messstellenbetreiber das Balkonkraftwerk betreiben. Die Einsparung der Stromkosen durch Eigenverbrauch Ihres erzeugten Solarstroms ohne die Erfüllung der oben genannten Voraussetzungen erscheint somit wirtschaftlich wesentlich vorteilhafter als die Geltendmachung der Einspeisevergütung

Die Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere erfolgt beim Verzicht auf eine Einspeisevergütung ausschließlich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Dafür hat der Anlagenbetreiber nach der Inbetriebnahme der Anlage einen Monat lang Zeit.

Merkblätter & Formulare

In unserem Download-Bereich finden Sie alle relevanten Unterlagen, Formulare und Merkblätter. Egal, ob Checklisten, technische Vorgaben oder Anträge: Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Zugriff auf alle benötigten Informationen.


Ihre Vorteile:

  • Einfache Navigation und schneller Zugriff
  • Übersichtliche Sammlung aller wichtigen Dokumente
  • Immer auf dem neuesten Stand