Gas

Allgemeine Bedingungen

Netzbetreiber sind ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas aus Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

 

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind. Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten darüber hinaus auch für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

 

Ferner gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.

Technische Bedingungen

Die technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses ergeben sich aus dem Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.).

 

Informationen für Gaskunden der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH

 

Überwachungspflicht der Gasintallation gemäß dem Regelwerk DVGW G 600/ TRGI (technische Regeln für Gasinstallationen) 2008/2018

 

Die TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) regelt alle wesentlichen technischen Richtlinien für Gasinstallationen. Diese sind für die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH als Gasnetzbetreiber, die Vertragsinstallateure, aber auch für die Eigentümer eines Erdgashausanschlusses verbindlich vorgeschrieben.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Betriebsweise einer Gasinstallation ist die regelmäßige Inspektion. Diese kennen Sie auch von Ihrem Auto, welches in regelmäßigen Abständen in der Werkstatt und verpflichtend wiederkehrend zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgeführt werden muss.

 

Die TRGI 2008 verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation zu einer jährlichen Sichtkontrolle aller Gasgeräte,  Innenleitungen und deren Verbindungen und einer wiederkehrenden Überprüfung seiner Anlage alle 12 Jahre durch einen zugelassen  Vertragsinstallateur.

 

Noch einmal zusammengefasst Hinweise für Sie als Eigentümer einer Gasanlage in Gebäuden:

  • Bei gasversorgten Häusern ist die Eigentumsgrenze die Hauptabsperreinrichtung hinter der Hauseinführung.
  • Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitung/Gasinstallation verpflichtet.
  • Entsprechend dieser Forderung ist seit dem Jahr 2008 über das Regelwerk die Verantwortung des Gebäudeeigentümers als Betreiber der Gasanlage und die zwingend durchzuführenden regelmäßigen Anlagenprüfungen festgeschrieben.

 

Unter Gasanlage versteht man hier sowohl die Gasinstallation, also Haus-Gasleitungen, als auch das/die Gasverbrauchsgeräte und -einrichtungen.

  • Die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation
  • Die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes VIU (Vertragsinstallationsunternehmen)
  • Die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitung und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes VIU (Vertragsinstallationsunternehmen) prüfen zu lassen.

 

Falls Sie hierzu Fragen haben werden wir Sie weiterführend gerne beraten.

Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. 

Übersichtskarte Erdgas

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Gas

Allgemeine Bedingungen

Netzbetreiber sind ab dem 08.11.2006 verpflichtet, nach Maßgabe der Niederdruckanschlussverordnung jedermann an sein Gasversorgungsnetz anzuschließen und die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme von Gas aus Niederdruck zu gestatten. Zusätzlich zu den Allgemeinen Bedingungen der NDAV gelten die nachstehenden Ergänzenden Bedingungen zur NDAV sowie das Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen.

 

Diese Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten auch für alle Netzanschlussverhältnisse, die nach dem 12.07.2005 durch Erstanschluss von Grundstücken oder den Erwerb von angeschlossenen Grundstücken auf der Grundlage der AVBGasV begründet worden sind. Die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen gelten darüber hinaus auch für alle am 08.11.2006 bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Gasversorgungsnetz zur Entnahme von Gas in Niederdruck nutzen.

 

Ferner gelten die Netzanschluss- und Anschlussnutzungsbedingungen für alle bis zum 12.07.2005 begründeten Netzanschlussverhältnisse mit Wirkung des auf diese Bekanntmachung folgenden Tages.

Technische Bedingungen

Die technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb des Netzanschlusses ergeben sich aus dem Regelwerk des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.).

 

Informationen für Gaskunden der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH

 

Überwachungspflicht der Gasintallation gemäß dem Regelwerk DVGW G 600/ TRGI (technische Regeln für Gasinstallationen) 2008/2018

 

Die TRGI (Technische Regeln für Gasinstallationen) regelt alle wesentlichen technischen Richtlinien für Gasinstallationen. Diese sind für die Stadtwerke Völklingen Netz GmbH als Gasnetzbetreiber, die Vertragsinstallateure, aber auch für die Eigentümer eines Erdgashausanschlusses verbindlich vorgeschrieben.

 

Ein wesentlicher Bestandteil der sicheren Betriebsweise einer Gasinstallation ist die regelmäßige Inspektion. Diese kennen Sie auch von Ihrem Auto, welches in regelmäßigen Abständen in der Werkstatt und verpflichtend wiederkehrend zur Hauptuntersuchung (TÜV) vorgeführt werden muss.

 

Die TRGI 2008 verpflichtet den Betreiber einer Gasinstallation zu einer jährlichen Sichtkontrolle aller Gasgeräte,  Innenleitungen und deren Verbindungen und einer wiederkehrenden Überprüfung seiner Anlage alle 12 Jahre durch einen zugelassen  Vertragsinstallateur.

 

Noch einmal zusammengefasst Hinweise für Sie als Eigentümer einer Gasanlage in Gebäuden:

  • Bei gasversorgten Häusern ist die Eigentumsgrenze die Hauptabsperreinrichtung hinter der Hauseinführung.
  • Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gasliefervertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitung/Gasinstallation verpflichtet.
  • Entsprechend dieser Forderung ist seit dem Jahr 2008 über das Regelwerk die Verantwortung des Gebäudeeigentümers als Betreiber der Gasanlage und die zwingend durchzuführenden regelmäßigen Anlagenprüfungen festgeschrieben.

 

Unter Gasanlage versteht man hier sowohl die Gasinstallation, also Haus-Gasleitungen, als auch das/die Gasverbrauchsgeräte und -einrichtungen.

  • Die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation
  • Die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes VIU (Vertragsinstallationsunternehmen)
  • Die Gebrauchsfähigkeit bzw. die Dichtheit der Gasleitungsanlage (Innenleitung und frei verlegte Außenleitungen) alle 12 Jahre durch ein zugelassenes VIU (Vertragsinstallationsunternehmen) prüfen zu lassen.

 

Falls Sie hierzu Fragen haben werden wir Sie weiterführend gerne beraten.

Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. 

Übersichtskarte Erdgas

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Merkblätter & Formulare

In unserem Download-Bereich finden Sie alle relevanten Unterlagen, Formulare und Merkblätter. Egal, ob Checklisten, technische Vorgaben oder Anträge: Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Zugriff auf alle benötigten Informationen.

Ihre Vorteile:

  • Einfache Navigation und schneller Zugriff
  • Übersichtliche Sammlung aller wichtigen Dokumente
  • Immer auf dem neuesten Stand