Strom

Allgemeine und technische Bedingungen

Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für Niederspannung sind im Bundesmusterwortlaut beschrieben. Den Bundesmusterwortlaut sowie die Erläuterungen des saarländischen Verbandes der Energie- und Wasserversorger finden Sie auf der Webseite www.vewsaar.de unter der Rubrik Installateure/Downloads.

Die Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG finden Sie hier.

Weiterhin gelten die ergänzenden Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschluss-Verordnung – NAV).

Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für die Mittelspannung sind in der VDE-AR-N 4110 beschrieben.

Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100

Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:

Neue Kundenanlagen

Zu erweiternde Anlagen

Wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird

Vorübergehend angeschlossenen Anlagen

Ladeeinrichtungen

Für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥12kVA

Stationäre elektrische Speicher

Erzeugungsanlagen

Kundeneigene Notstromaggregate

Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung

(z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte

Einzelgeräte

(auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA

Anschlussschränke im Freien

Hinweis

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.

Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. 

Übersichtskarte Strom

Netzstrukturdaten

Hier finden Sie die jährlich erscheinenden Netzstrukturdaten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH zum Herunterladen:

Netzstrukturdaten

Hier finden Sie die jährlich erscheinenden Netzstrukturdaten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH zum Herunterladen:

Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Strom

Allgemeine und technische Bedingungen

Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für Niederspannung sind im Bundesmusterwortlaut beschrieben. Den Bundesmusterwortlaut sowie die Erläuterungen des saarländischen Verbandes der Energie- und Wasserversorger finden Sie auf der Webseite www.vewsaar.de unter der Rubrik Installateure/Downloads.

Die Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG finden Sie hier.

Weiterhin gelten die ergänzenden Bestimmungen zu der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in der Niederspannung (Niederspannungsanschluss-Verordnung – NAV).

Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für die Mittelspannung sind in der VDE-AR-N 4110 beschrieben.

Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100

Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:

Neue Kundenanlagen

Zu erweiternde Anlagen

Wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird

Vorübergehend angeschlossenen Anlagen

Ladeeinrichtungen

Für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥12kVA

Stationäre elektrische Speicher

Erzeugungsanlagen

Kundeneigene Notstromaggregate

Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung

(z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte

Einzelgeräte

(auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA

Anschlussschränke im Freien

Hinweis

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.

Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas

Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.

Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027

Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH. 

Übersichtskarte Strom

Netzstrukturdaten

Hier finden Sie die jährlich erscheinenden Netzstrukturdaten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH zum Herunterladen:

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Haftungsausschluss

Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.

Merkblätter & Formulare

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