Strom
Allgemeine und technische Bedingungen
Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für Niederspannung sind im Bundesmusterwortlaut beschrieben. Den Bundesmusterwortlaut sowie die Erläuterungen des saarländischen Verbandes der Energie- und Wasserversorger finden Sie auf der Webseite www.vewsaar.de unter der Rubrik Installateure/Downloads.
Die Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG finden Sie hier.
Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für die Mittelspannung sind in der VDE-AR-N 4110 beschrieben.
Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100
Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:
Neue Kundenanlagen
Zu erweiternde Anlagen
Wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
Vorübergehend angeschlossenen Anlagen
Ladeeinrichtungen
Für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥12kVA
Stationäre elektrische Speicher
Erzeugungsanlagen
Kundeneigene Notstromaggregate
Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung
(z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
Einzelgeräte
(auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
Anschlussschränke im Freien
Hinweis
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.
Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.
Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027
Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH.
Netzstrukturdaten
Hier finden Sie die jährlich erscheinenden Netzstrukturdaten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH zum Herunterladen:
Netzstrukturdaten
Hier finden Sie die jährlich erscheinenden Netzstrukturdaten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH zum Herunterladen:
Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
Strom
Allgemeine und technische Bedingungen
Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für Niederspannung sind im Bundesmusterwortlaut beschrieben. Den Bundesmusterwortlaut sowie die Erläuterungen des saarländischen Verbandes der Energie- und Wasserversorger finden Sie auf der Webseite www.vewsaar.de unter der Rubrik Installateure/Downloads.
Die Begründungen zu den Ergänzungen in den „Erläuterungen des VEWSaar e. V. zur TAB Niederspannung“ laut § 19 EnWG finden Sie hier.
Die aktuellen technischen Anschlussbedingungen für die Mittelspannung sind in der VDE-AR-N 4110 beschrieben.
Melde- und zustimmungspflichtige Geräte und Anlagen in Niederspannungsnetzen nach VDE-AR-N 4100
Zur leistungsgerechten Auslegung des Niederspannungsnetzes, der Hausanschlüsse sowie der Messeinrichtungen und zur Beurteilung von Netzrückwirkungen ist die Anmeldung und Genehmigung folgender elektrischer Anlagen und Geräte beim Netzbetreiber notwendig:
Neue Kundenanlagen
Zu erweiternde Anlagen
Wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird
Vorübergehend angeschlossenen Anlagen
Ladeeinrichtungen
Für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥12kVA
Stationäre elektrische Speicher
Erzeugungsanlagen
Kundeneigene Notstromaggregate
Geräte zur Beheizung oder Klimatisierung
(z.B. Wärmepumpe, Durchlauferhitzer, Infrarotheizung), ausgenommen ortsveränderliche Geräte
Einzelgeräte
(auch ortsveränderliche) mit Nennleistung >12kVA
Anschlussschränke im Freien
Hinweis
Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge mit Bemessungsleistungen ≥ 3,6 kVA sowie alle ortsfest verbauten elektrischen Speicher sind beim Netzbetreiber anzumelden. Der Anschlussnehmer, Planer oder Errichter liefert im Hinblick auf die gleichzeitig benötigte elektrische Leistung die erforderlichen und notwendigen Angaben (Bedarfsart, Gewerbeart, etc.) sowie die technischen Daten der anzuschließenden Anlagen und Geräte.
Netzdaten
Grund- und Ersatzversorgung Strom und Gas
Grundversorger nach § 36 Abs. 2 EnWG ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Konzessionsgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Alle drei Jahre (jeweils zum 01.07.) ist der Grundversorger festzustellen.
Zeitraum 01.01.2025 – 31.12.2027
Der Grundversorger Strom und Gas im Netz der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH wurde zum Stichtag 01.07.2024 ermittelt. Die Grundversorgung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2027 übernimmt die Stadtwerke Völklingen Vertrieb GmbH.
Netzstrukturdaten
Hier finden Sie die jährlich erscheinenden Netzstrukturdaten der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH zum Herunterladen:
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Haftungsausschluss
Da trotz aller Sorgfalt die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der veröffentlichten Daten nicht garantiert werden kann, ist, soweit gesetzlich zulässig, eine diesbezügliche Haftung der Stadtwerke Völklingen Netz GmbH ausgeschlossen. Wir behalten uns das Recht vor, nachträgliche Änderungen der Daten vorzunehmen, wenn dies zu Korrekturzwecken erforderlich sein sollte.
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